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   BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80   

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BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80 (https://dejure.org/1981,5449)
BayObLG, Entscheidung vom 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80 (https://dejure.org/1981,5449)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Februar 1981 - BReg. 2 Z 23/80 (https://dejure.org/1981,5449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse; Offenlegung der Verfahrensstandschaft; Eigenes Stimmrecht als werdender und schon wirtschaftlicher Eigentümer einer Wohnung; Beschlußfähigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 675
  • BayObLGZ 1981, 50
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 01.08.1975 - RReg. 2 Z 268/74
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Eine Befugnis, auf Grund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wird anerkannt, wenn ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen besteht (BGHZ 25, 250/259 f.; 48, 12/15; BayObLGZ 1969, 209/212; 1975, 310/318).

    Eine Fristwahrung durch gerichtliche Verfolgung ist aber nur anzunehmen, wenn sich der Antragsteller innerhalb der Frist auf seine Rechtsstellung als Verfahrensstandschafter im Verfahren beruft, diese also offenlegt (vgl. BGH NJW 1972, 1580 [BGH 30.05.1972 - I ZR 75/71] ; BayObLG Urteil vom 1.8.1975 RReg. 2 Z 268/74, insoweit in BayObLGZ 1975, 310 nicht mit veröffentlicht; Palandt BGB 40. Aufl. § 209 Anm. 1 c).

  • BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Eine Fristwahrung durch gerichtliche Verfolgung ist aber nur anzunehmen, wenn sich der Antragsteller innerhalb der Frist auf seine Rechtsstellung als Verfahrensstandschafter im Verfahren beruft, diese also offenlegt (vgl. BGH NJW 1972, 1580 [BGH 30.05.1972 - I ZR 75/71] ; BayObLG Urteil vom 1.8.1975 RReg. 2 Z 268/74, insoweit in BayObLGZ 1975, 310 nicht mit veröffentlicht; Palandt BGB 40. Aufl. § 209 Anm. 1 c).
  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Eine Befugnis, auf Grund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wird anerkannt, wenn ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen besteht (BGHZ 25, 250/259 f.; 48, 12/15; BayObLGZ 1969, 209/212; 1975, 310/318).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Eine Befugnis, auf Grund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ein fremdes Recht im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen, wird anerkannt, wenn ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an der gerichtlichen Geltendmachung des fremden Rechts im eigenen Namen besteht (BGHZ 25, 250/259 f.; 48, 12/15; BayObLGZ 1969, 209/212; 1975, 310/318).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Übrigens sind Gründe für eine Versagung der - nachholbaren - Verwalterzustimmung in der Person der Antragstellerin (vgl. BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34) nicht ersichtlich.
  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Übrigens sind Gründe für eine Versagung der - nachholbaren - Verwalterzustimmung in der Person der Antragstellerin (vgl. BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34) nicht ersichtlich.
  • OLG Köln, 29.12.1977 - 16 Wx 124/77

    Wohnungseigentümer; Umlage; Instandhaltungsrücklage; Vormerkung; Auflassung;

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, daß der Antragstellerin in der Eigentümerversammlung vom 25.6.1979 - unabhängig von einer Vollmacht ihrer Rechtsvorgänger - als werdender und sogar auch schon wirtschaftlicher Eigentümerin der Wohnung Nr. 28 bereits ein eigenes Stimmrecht ( § 25 WEG ) jedenfalls in den sie berührenden Angelegenheiten - wie hier der Verlängerung der Verwalterbestellung - zustand (vgl. KG NJW 1970, 330 [KG Berlin 04.11.1969 - 1 W 2265/69] ; OLGZ 1978, 142/145; 1979, 290/291 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 253/254; OLG Köln OLGZ 1978, 151; OLG Stuttgart WEM 1979, 42 f.; s. auch …
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten war angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) abzusehen.
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Aus dem eigenen, das Stimmrecht der bisherigen Eigentümer insoweit verdrängenden Stimmrecht der Antragstellerin folgt auf Grund der gegebenen Interessenlage und des verfestigten Anwartschaftsrechts der Antragstellerin vernünftigerweise und zwangsläufig auch ein eigenes Recht zur Anfechtung jedenfalls von Eigentümerbeschlüssen, zu deren Gegenstand die Antragstellern stimmberechtigt war (vgl. auch BayObLGZ 1973, 1/6; KG NJW 1970, 330).
  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80
    Hieran ändert sich auch nichts dadurch, daß mit der Rechtskraft der Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Verlängerung der Verwalterbestellung diese Verlängerung und mit ihr auch die nach § 10 der Gemeinschaftsordnung erforderliche und am 7.5.1979 erteilte Verwalterzustimmung zur Veräußerung der Wohnung (vgl. § 12 WEG ) rückwirkend entfallen (BayObLGZ 1976, 211/213).
  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

  • KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76

    Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer

  • BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
  • KG, 08.05.1979 - 1 W 4151/78
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat der Wohnungsanwärter, wenn die Auflassung erklärt ist und auf ihn, wie hier, Besitz, Nutzungen und Lasten nach dem Kaufvertrag übergegangen sind und zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist, jedenfalls in den ihn berührenden Angelegenheiten in der Wohnungseigentümerversammlung ein eigenes Stimmrecht, welches dasjenige des eingetragenen Eigentümers verdrängt (BayObLGZ 1981, 50, 54; vgl. auch Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 25 WEG Rdn. 2; Röll, Rpfleger 1986, 169, 170; Moritz JZ 1985, 216, 223; Pfennig/Duske ZMR 76, 289).
  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Nach dieser Auffassung sind die als faktisch in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eingegliederten "wirtschaftlichen" Eigentümer (vgl. BayObLGZ 1981, 50, 54; Röll, NJW 1976, 1472, 1476) verpflichtet, sich an den gemeinschaftlichen Lasten und Kosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu beteiligen.

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit der im Grundbuch noch nicht eingetragene Erwerber des Wohnungseigentums nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung zur "werdenden" Eigentümergemeinschaft (vgl. Senatsurteil BGHZ 44, 43, 44 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63]/45; BGH NJW 1974, 1140, 1141, jeweils m.w.N.; vgl. auch BayObLGZ 1974, 217, 219; 1981, 50, 54) in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG für Lasten und Kosten aufzukommen hat.

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Annahme eines "werdenden" Wohnungseigentümers dessen tatsächliche Eingliederung in die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG NJW 1970, 330; Röll in MünchKomm, § 5 WEG Rdn. 37) bzw. die Inbesitznahme der Eigentumswohnung durch den Erwerber genügt (vgl. BayObLGZ 1974, 275, 282; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 34; Palandt/Bassenge, aaO, Überblick 2 d bb vor § 1 WEG) oder ob zusätzlich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein muß (so BayObLGZ 1974, 217, 219; 1981, 50, 54; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 253; vgl. auch OLG Köln OLGZ 1978, 151; Weitnauer, a.a.O. § 3 Rdn. 6 k).

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 30/82

    Streit um die Zahlung von Instandhaltungskosten, einer Sonderumlage und Kosten

    Nach dieser Auffassung sind die als faktisch in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eingegliederten "wirtschaftlichen" Eigentümer (vgl. BayObLGZ 1981, 50, 54; Röll, NJW 1976, 1472, 1476) verpflichtet, sich an den gemeinschaftlichen Lasten und Kosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG zu beteiligen.

    Dabei kann offenbleiben, inwieweit der im Grundbuch noch nicht eingetragene Erwerber des Wohnungseigentums nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung zur "werdenden" Eigentümergemeinschaft (vgl. Senatsurteil BGHZ 44, 43, 44 [BGH 14.06.1965 - VII ZR 160/63]/45; BGH NJW 1974, 1140, 1141, jeweils m.w.N.; vgl. auch BayObLGZ 1974, 217, 219; 1981, 50, 54) in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG für Lasten und Kosten aufzukommen hat.

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob für die Annahme eines "werdenden" Wohnungseigentümers dessen tatsächliche Eingliederung in die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. KG NJW 1970, 330; Röll in MünchKomm, § 5 WEG Rdn. 37) bzw. die Inbesitznahme der Eigentumswohnung durch den Erwerber genügt (vgl. BayObLGZ 1974, 275, 282; OLG Stuttgart OLGZ 1979, 34; Palandt/Bassenge, aaO, Überblick 2 d bb vor § 1 WEG) oder ob zusätzlich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein muß (so BayObLGZ 1974, 217, 219; 1981, 50, 54; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 253; vgl. auch OLG Köln OLGZ 1978, 151; Weitnauer, a.a.O. § 3 Rdn. 6 k).

  • KG, 15.02.1988 - 24 W 3582/87

    Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen ; Abberufung einer Verwalterin

    Der Erwerber von Wohnungseigentum, auf den nach dem Kaufvertrag Lasten und Nutzen übergegangen sind, für den aber lediglich eine Eigentumsverschaffungsvormerkung im Wohnungsgrundbuch eingetragen ist, ist nicht berechtigt, ein eigenes Stimmrecht in Wohnungseigentümerversammlungen auszuüben (Abweichung vom BayObLGZ 1981, 50, 54).

    2 Z 23/80">2 Z 23/80 - (BayObLGZ 1981, 50 ff) gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden.

  • BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter;

    Es kann dahinstehen, ob der Erwerber G. als werdender Eigentümer (zu seinen Gunsten ist eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen; Nutzungen und Lasten gehen ab 1.7.1981 auf ihn über) im allgemeinen bereits als Beteiligter i.S. des § 43 Abs. 4 WEG an Wohnungseigentumsverfahren in bezug auf die hier in Frage stehende Wohnanlage angesehen werden könnte (vgl. dazu BayObLGZ 1981, 50/54).
  • LG Kaiserslautern, 03.12.2004 - 1 T 199/03

    Erlöschen der Miteigentümerschaft wegen Nichterrichtung des Sondereigentums

    In dem - nicht seltenen - Fall (vgl. BGHZ 130, 159; 109, 179; BayObLG NJW-RR 1996, 721, 722; MDR 1981, 675; MDR 1980, 142; NJW 1994, 2134, 2135; dazu: Ertel WE 1992, 219; Röll WE 1992, 340), dass bei der Begründung des Wohnungseigentums durch Erklärung nach §§ 2, 3 WEG das Sondereigentum noch nicht entstanden ist (z.B. vor Errichtung des Gebäudes), ergibt sich aber faktisch die Situation, dass einem Wohnungseigentümer (noch) kein Sondereigentum zusteht.
  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

    Das gleiche gilt für die in § 25 Abs. 3 WEG geregelte Beschlußfähigkeit (BayObLGZ 1981, 50/55; Bärmann/ Pick/Merle RdNrn. 3, 39, 44, Weitnauer/Wirths RdNr. 1, je zu § 25).
  • BayObLG, 05.03.1992 - BReg. 2 Z 171/91

    Benennung des Gegenstands im Einberufungsschreiben für eine Eigentümerversammlung

    Die Beschlußfähigkeit muß aber bei jeder Abstimmung noch gegeben sein; sie kann dadurch verloren gehen, daß ein Teil der Wohnungseigentümer die Versammlung verläßt (BayObLGZ 1981, 50/55; BayObLG WE 1990, 141 f.; OLG Köln DWE 1988, 24, jeweils m.w.Nachw.).
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